Arcor soll Google.de und Google.com sperren
Mitte September berichteten wir darüber, das Arcor einer gerichtlichen Anordnung Folge leisten musste, wo es um die Sperrung von Seiten mit Porno Videos und ausländischer Sex Seiten wie YouPorn ging. So sperrte auch Google Anfang Mai eine Vielzahl Pornoseiten im deutschen Google Index, als Reaktion auf Beschwerden bei Chillingeffects.org. Nachdem die Youporn Sperre bei Arcor Kunden zu Empörung führte, hat Arcor eine Woche später, die DNS-Sperre wieder aufgehoben. Wie heise.de gestern berichtet, ist die Schlammschlacht um Youporn und Arcor noch nicht vorbei. So verlangt die Huch Medien GmbH, mit einem Eilantrag beim Landgericht Frankfurt, das Arcor die Zugriffe auf die Seiten Google.de und Google.com, wegen der Verbreitung pornographischer Schriften ohne Alterskontrolle, in Deutschland blockieren muss.
In dem heise.de vorliegenden abgegebenen Eilantrag, drängt sich der Verdacht auf, das “systematisch begangene schwere Straftaten auf den Webseiten www.google.de und www.google.com” vorliegen und man man diese Webseiten als in Anspruch genommener Zugangsanbieter mitverbreitet.
Die Huch Meden GmbH, selbst ein Betreiber von Sex- und Erotik-Angeboten im Internet, will es nicht länger akzeptieren, dass Nutzer über Googles Bildersuche bzw. auf dem Angebot der Suchmaschine selbst, durch Eingabe von einschlägigen Suchbegriffen wie “Porno“, “Fick” oder “Oralsex“, eine Vielzahl pornographischer Bilder für Nutzer jeglichen Alters frei zugänglich sind. Daher hat man nun Arcor aufgefordert, die Websites von Google zu sperren. Der Geschäftsführer, C. Huch, der Huch Medien GmbH schätzt seine Chancen für eine gerichtliche Entscheidung, zur Blockierung der Zugriffe auf Google durch Arcor als gut ein. Er begründet seine Einschätzung damit, das das gleiche Gericht auch den Youporn Fall entschieden hat und somit nur seiner eigenen Argumentation folgen muss.
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, das Arcor per Gericht dazu verurteilt wird, die Zugriffe auf Google.de und Google.com zu blockieren. Um bei Arcor Kunde für einen Internetzugang zu werden, muss ich das 18. Lebensjahr vollendet haben. Demzufolge kann Arcor sicher stellen, das ich im korrekten Alter bin mir solche Seiten anzuschauen. Ob im gleichen Haushalt auch unter 18 Jährige Zugang zu meinem PC haben, sollte Arcor egal sein, da ich ja als Vertragspartner von Arcor dazu verpflichtet werden kann, Sorge zu tragen, das am PC keine Inhalte von Jugendlichen aufgerufen werden können, welche nicht für Ihr Alter geeignet sind. Damit man selbst dem auch nachkommen kann, gibt es in allen gängigen Browsern den Inhaltsratgeber. Durch Aktivierung des Inhaltsratgebers, kann jeder PC-Besitzer mit Internetzugang selbst festlegen, welche Inhalte und Webseiten mit Kennwort und welche ohne Kennwort erreichbar sein sollen. Es bleibt also abzuwarten, wie das Gericht in dem Fall entscheidet.
Weitere Informationen zu einer möglichen Google Sperre bei Arcor, findet man im Netz auf heise.de, golem.de, im GoogleWatchBlog, auf Basic Thinking, im Granad Blog, bei KB Mechanic, im Reduxo Blog und im Blog von AWM Ressource.




Am 6. Dezember 2007 um 00:07 Uhr
[...] kann sich jeder an drei Fingern abzählen, was passiert wenn Arcor die Webseiten Google.de und Google.com in Deutschland sperrt. Selbst Nutzer, die zu blöde sind, sich andere DNS-Server einzutragen, [...]
Am 6. Dezember 2007 um 10:18 Uhr
So ein Schwachsinn. Ich hoffe nur, dass das Gericht derartigen Unfug schnell mit hohen Kosten für den Kläger bestraft. Schließlich setzt ein Großteil der Internetwirtschaft auf Google und deren Werbung. Sobald solch einer Klage stattgegeben wird, müssten auch andere Provider nachziehen. Auf der anderen Seite würden auch mal wieder alternative Suchmaschinen genutzt werden.
Am 6. Dezember 2007 um 23:34 Uhr
Ich finde die (publicityträchtige) Aktion von Tobias Huch eigentlich ziemlich gelungen, da sie sehr schön den Irrsinn der deutschen Rechtssprechung in diesem Punkt aufzeigt.
Deine Argumentation, dass es als Kunde des Providers Deine Pflicht sei, Jugendliche von der Nutzung von Erotikangeboten über Deinen PC zu schützen ist zwar absolut logisch, aber leider nicht im Einklang mit der Auffassung deutscher Gerichte.
Am 7. Dezember 2007 um 12:47 Uhr
Hi Thomas,
ich finde es auch nicht unclever, das ganze vor dem Gericht erneut vorzutragen, welches selbst die Begründung geliefert hat, wieso es dem Eilantrag stattgeben könnte.
Dennoch wäre es verkehrt Google zu sperren, da Google nur Vorkehrungen treffen muss, so wie man es ja bereits bei YouTube getan hat, um bedenkliche Bilder meldbar zu machen. Wird ein Bild als bedenklich oder anstössig selektiert, dann muss es geprüft werden…
Bin selbst auch gespannt was das Gericht hier entscheidet und beim Telefonanschluss muss der Anschlussinhaber auch sicherstellen, das kein Schindluder über seine Leitung getrieben wird. Vielleicht ist da mein Rechtsempfinden anders, wie es in deutschen Rechtssprechung ausgelegt wird… aber wir werden ja sehen, wie das Gericht sich dazu äussert.
Am 13. Dezember 2007 um 16:49 Uhr
[...] das die Huch Medien GmbH einen Eilantrag beim Landgericht Frankfurt gestellt hat, das Arcor die Zugriffe Google.de und Google.com sperren soll. Hintergrund war der Vorwurf, das Google zur Verbreitung pornographischer Schriften ohne [...]