Nochmal Glück gehabt Google
Letzte Woche habe ich darüber berichtet, das die Huch Medien GmbH einen Eilantrag beim Landgericht Frankfurt gestellt hat, das Arcor die Zugriffe Google.de und Google.com sperren soll. Hintergrund war der Vorwurf, das Google zur Verbreitung pornographischer Schriften ohne Alterskontrolle beiträgt und darauf hin in Deutschland blockiert werden muss. Heute war es dann soweit und das Landgericht Frankfurt hat den Fall zu entscheiden gehabt. Wie ich gerade auf dem Pimp my Sales Blog gelesen habe, welcher sich auf eine Meldung von Golem.de beruft, hat das Gericht nun entschieden und zu Gunsten von Arcor, also gegen eine Arcor Sperrung von Google in Deutschland.
Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main begründete die Ablehnung damit, dass Arcor “selbst keine pornografischen Schriften und/oder Bilder im Internet” bereit stelle. Arcor biete lediglich den Zugang ins Internet und “macht die dort öffentlich angebotenen Leistungen nicht selbst zugänglich”.
Weiterhin berichtet heise.de hierzu:
Auch als Störer kann Arcor gemäß dem Frankfurter Landgericht nicht haften. Die bisherige Rechtsprechung dazu setze voraus, dass der Inanspruchgenommene eine “zurechenbare Ursache” für eine Verletzung von Rechten des Anspruchsstellers durch einen eigenverantwortlich handelnden Dritten gesetzt habe. Zudem müsse die “rechtliche Möglichkeit” zur Verhinderung einer solchen Handlung bestehen.
Verwunderlich dabei bleibt jedoch, das noch im Oktober 2007, die 6. Zivilkammer am Landgericht Frankfurt am Main ganz anders entschied. Hier wurde Arcor durch eine einstweilige Verfügung dazu verpflichtet, den Zugang zum Porno Video Angebot von YouPorn zu blockieren. Verwunderlich deshalb, da Arcor auch in diesem Fall lediglich den Zugang ins Internet bereitstellt, aber die Daten von Youporn nicht.
Ein Zitat vom Geschäftsführer der Huch Medien GmbH, Tobias Huch, findet sich auf Golem.de, wo er sagte:
“Der Beschluss des LG Frankfurt ist eine interessante Nachricht für Anbieter von Pornografie und Tierpornografie im Internet weltweit. Deren deutsche Helfer und Helfershelfer können nach Meinung des Gerichts rechtlich nicht in Anspruch genommen, der Zugang zu pornografischen Bildern kann nicht unterbunden werden. Man kann dies als Sieg der Kommunikationsfreiheit im Internet feiern, für den deutschen Jugendschutz bedeutet es aber eine schwere Schlappe.”
Doch noch ist der Fall nicht vorbei für Arcor, denn so wurde bekannt, das die Huch Medien GmbH Beschwerde gegen den Beschluss einlegen wird und dazu eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main erwartet.
Weitere Informationen zum Urteil des LG Frankfurt (Az: 2-03 O 526/07), Arcor muss Google nicht sperren muss, findet man im Netz auf Pimp my Sales, Golem.de, heise.de und weitere …



