Sex am Strand – Sieg für Youtube bei Sex Szenen am Strand
Sex am Strand und Google, wo bitte bleibt hier der Zusammenhang? Der kommt, denn Google konnte zum Ende dieser Woche, für sein Videoportal Youtube, noch einen Erfolg erzielen. Google stand mit seinem Videoportal Youtube vor Gericht, da man unfreiwillig Sex-Szenen des brasilianischen Supermodels Daniela Cicarelli, von öffentlichen “Sex am Strand“, gezeigt hatte (seekXL berichtete dazu im Januar). Ein brasilianischer Richter wies jetzt die Klage gegen Youtube in der letzten Instanz ab, mit der Begründung das Google mit der Veröffentlichung des “Sex am Strand” Videos, nicht gegen die Privatsphäre des Liebespaares verstösst, da man bei Sex am Strand, nicht von einem privaten Vergnügen ausgehen kann.
Cicarelli und ihr Freund Tato Malzoni wurden ohne Zustimmung und heimlich, beim Sex am Strand gefilmt. Dieses private Porno Video wurde anschliessend in Youtube eingestellt und machte somit weltweit die Runde. Das gefiel dem Liebespaar natürlich garnicht und man versuchte das fast Porno Video auf Youtube zu sperren, was aber nur halb gelang. Egal wie oft man die Aufzeichnungen löschen liess und sperrte, es gelang Unbekannten immer wieder, die Aufzeichnungen in das Videoportal einzuspielen, was dazu führte das man Google auf auf Schadensersatz verklagt hat.
Auf Youtube habe ich das Video nicht mehr gefunden, aber wer sich den Stein des Anstosses, also das Sex am Strand Video gerne mal anschauen mag, der wird bei Right Celebrity fündig.




Am 22. November 2007 um 22:46 Uhr
Youtube kann nichts dafür, wenn die User ständig verbotene Video ins Internet stellen. Eine Lösung wäre vielleicht, dass Google mehr Mitarbeiter einstellt, die ständig eingestellte Videos prüfen.
Am 23. November 2007 um 12:07 Uhr
Mehr Mitarbeiter wäre sicher ein Weg, wobei ich denke das dies unendlich erweiterbar wäre, für die Menge an Videos und dabei meine ich jetzt nicht irgendwelche Sexvideos oder Sex am Strand Szenen, welche täglich hochgeladen wird.
Mal schauen was die EU da an Richtlinien erstellt, hatten sich ja gestern dazu durchgerungen, endlich was europaweit einheitliches zu bringen.
Am 30. Januar 2008 um 11:03 Uhr
Also,die Begründung des Richters ist ja wohl ein Witz.Das zeigt mal wieder, dass das im Grundgesetz verankerte Recht auf Anonymität,Privatsphäre und den Schutz der Menschenwürde und Persönlichkeit ,jederzeit beliebig außer Kraft gesetzt/gebeugt werden kann.Für die Justiz gibt es nur ein Gesetz an das sie sich strikt hält:Das Recht des Finanzkapitals auf die schamlose,grenzenlose Ausplünderung der Menschheit.Wie naiv und verwirrt muss man denn sein, um You Tube’s kriminellen Machenschaften auch noch zu verteidigen.(Zitat s.o. :You Tube kann nichts dafür….)Genauso könnte man ja auch bei Dealern argumentieren.Der Drogendealer kann ja nichts dafür, wenn andere das Zeug herstellen/konsumieren)Wer von euch denkt noch an die Opfer?
Am 23. Juni 2008 um 09:59 Uhr
Wer am Strand Sex hat braucht sich nicht wundern wenn er dabei erwischt wird und sich nicht wundern wenn er sich bei YouTube oder sonst in irgendwelchen Schlagzeilen landet. Ich mag YouTube denn hier entdeckt man immer was zum lachen und neue Sensationen. Ich habe in meinem Bliog mal ein Kommentar geschrieben über diesen Artikel