Wein & Co. gewinnt gegen Google vor Gericht
Wie die Tageszeitung “Die Presse” berichtet, hat Suchmaschinen MonopolistMarktführer Google vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gegen den österreichischen Weinhändler “Wein & Co” verloren. Das Oberste Gericht hat in seinem Urteil vom 20. März es Google untersagt, fremde Kennzeichen als Suchworte in seinen Online Diensten kaufbar zu machen.
Hintergrund des Rechtstreits war die Buchung eines Handelskonzernes, welcher die Bezeichnung “Wein & Co” als Google AdWords gekauft hat. Die Gegenleistung von Google war, das es stets den Handelskonzern beim Suchbegriff “Wein & Co” an erster Stelle positioniert hat, wenn ein Internetuser diesen Begriff, bei der Suche nach Wein und Edelwein, Champagner oder feine Schnäpse in Verbindung eingegeben hat.
Der Handelskonzern steht im direkten Wettbewerb zu den Betreibern von Wein & Co. und zeigte keinerlei Einsicht, die Suchwort Buchung zu beendigen. Auch auf Aufforderung der Wiener Firma “Wein & Co.” war der Lebensmittel Konzern nicht bereit, sein tun zu beenden. Was dazu führte, das die Wiener Firma sich für einen Rechtsstreit entschied. Der Oberste Gerichtshof befand nun nach mehreren Instanzen, dass die Suchwort Buchung des Lebensmittelkonzerns, die Markenrechte von Wein & Co verletzt und verfügte die zukünftige Unterlassung dieses Misstandes.
Ein Urteil was durchaus Folgen haben kann, nicht nur für Google. Google prüft keinen Markenschutz, was bedeutet, das der Interessierte Suchwortbucher, sich bei der Werbebuchung informieren muss, dass er nicht unbewusst Markenrecht dadurch verletzt.
Ist man Markeninhaber, kann man sich gegen solch unliebsame Überraschungen schützen. Hier besteht die Möglichkeit, seinen Namen bei Google sperren zu lassen. Damit Google sicher sein kann, das die Sperrung berechtigt ist, muss man die Urkunde der Wortmarke an Google senden.



