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Mietrecht und Mieterschutz kann man "Recht gut finden ..." Es gibt kaum ein komplexeres Rechtsgebiet als das Mietrecht, mit unzähligen Prozessen und Entscheidungen, denn Mieter und Vermieter haben ab Vertragsbeginn verschiedene Interessen, die jeder mit seinen Möglichkeiten versucht umzusetzen. Konflikte sind da vorprogrammiert, die vor allem eines Kosten: Geld, Zeit und Nerven. Das muss nicht sein, denn wer seine Rechte kennt, kann besonnen und angemessen reagieren, bevor es zum Streit kommt.
Angefangen bei der Wohnungsbewerbung über den Vertragsschluss hinaus, bis zur Beendigung des Mietverhältnisses und dann wieder von vorne beginnend an.
Wir begleiten Sie durch Ihr Mietverhältnis uns zeigen ihnen ihre Rechte und Pflichten auf, einfach, schnell und unkompliziert. Daneben räumen wir auch mit etlichen Märchen des Mietrechts auf, wie z.B. die Nachmieterstellung von drei Personen und der Vertrag ist damit gekündigt.
Das Mietverhältnis ist rechtlich ein Dauerschuldverhältnis und hat viele Tücken, die Sie als Mieter zunächst erkennen und durchschauen sollten, nicht alleine nur um bares Geld zu sparen, so wie Sie es z.B. mit unserem Ratgeber und für die Betriebskostenabrechnung feststellen können.
Schon sind wir beim Thema Wohnungsmängel, die einen großen Teil des Mieterlebens ausmachen können, vielleicht denken Sie hier vielleicht nur an Lärm und verstopfte Abflüsse, weit gefehlt, es gibt unzählige Arten dieser Störfaktoren, die auf jeden Fall schnellstmöglich beseitigt werden sollten.
http://www.mieterschutzportal.de
| hinzugefügt am: |
Tue, 02.10.2007 |
| letztes Update: |
Mon, 07.04.2008 |
| hinzugefügt von: |
Mieterschutzportal |
| Hits bisher: |
860 |
| Erreichbarkeit: |
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| Bewertung: |
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Mitteilung |
1.) Heinz Frigs Sat, 17.01.2009
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| mus ich ein mitverhäldnis ein Halden wenn das Haus sanirt wird und der Lärm und staub meiner gesundheit beeindruggt ich habe asmar und mus seid dem umbau öfder meine medikammende nhemen alls sonst
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2.) famgreier Tue, 20.05.2008
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| Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich habe eine einfache frage. meine Frau und ich haben am 04.05.08 einen Mietvertrag unterschrieben, 5 tage später bekommen wir vom Vermieter den Mietvertrag und eine drei Seiten lange Hausordnung. der Inhald der Hausordnung war allles andre alls aceptabel, darum haben wir den Vertrag am 13.05.08 widerrufen, schriftlich und per Einschreiben. Der Einzungs Termin wäre am 01.06.08. Der Vermiter aceptiert den Widerruf jedoch nicht, und verlangt die Einhaltung der Kündigungsfrist. Meine frage: Ist unser Widerruf Gültig? oder sind wir durch die Unterschrift des Mitvertrags gebunden? Der Wiederruf erfolgte innerhalb zwei Wochen. ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mein Frage so schnell wie möglich beantworten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut & Solomia Greier
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