Schon seit Jahren gibt es einen Wettbewerbsprozess, in dem es darum geht, ob Googles Marktmacht zu groß ist. Abgesehen von der Sicht des Konzerns selbst auf dieses Thema herrscht eine große Einigkeit darüber, dass das tatsächlich so ist. In vielerlei Hinsicht hat Google eine Monopolstellung, die auch ausgenutzt wird. Im Rahmen dieser Stellung hat das US-amerikanische Justizministerium einen Antrag gestellt, der darauf abzielte, dass sich Google von seinem Browser Chrome trennen muss.
Damit wollte man die Marktdominanz des Techgiganten beschneiden. Doch das zuständige Gericht hat diesen Antrag jetzt abgelehnt. Eine Abgabe von Chrome oder Android wird es also nicht geben, dafür wurde Google aber dazu verdonnert, dass es Daten mit der Konkurrenz teilen muss. Mehr über die Zerschlagung die im Raum stand gibt es in diesem Artikel zu erfahren.
Google muss Daten teilen
Die Zerschlagung von Google, also die Aufteilung verschiedener Produkte, wird es nicht geben. Das hat ein Gericht in den USA jetzt beschlossen. Allerdings wurden ebenso Maßnahmen festgelegt, die Google in Zukunft durchführen muss. Es müssen Daten geteilt werden, die von der klassischen Suchmaschine und anderen Produkten gesammelt werden. Das erklärte Ziel dieser Maßnahme besteht darin, dass der generelle Wettbewerb der Internet-Suche gestärkt werden soll.
Zukünftig wird es auch nicht mehr erlaubt sein, dass Google exklusive Partnerschaften mit Geräten oder Browsern eingeht. Dennoch ist es für andere Unternehmen möglich, sich in der Suchmaschine eine gute Platzierung zu kaufen – nur eben nicht mehr exklusiv. Nachdem das Urteil bekanntgegeben wurde, stieg der Wert der Aktie, da Anleger sichtlich erleichtert waren, dass eine Zerschlagung vorerst vom Tisch ist.
Verfahren läuft bereits seit Jahren
Die Marktmacht Googles wird schon seit vielen Jahren kritisiert, weshalb das Verfahren auch schon seit fünf Jahren läuft. Schon im letzten Jahr wurde gerichtlich festgestellt, dass Google ein Monopol führt, das als illegal eingestuft werden muss. Parallelen können zu den neunziger Jahren gezogen werden, als es um Microsoft und den damaligen Browser “Internet Explorer” ging. Damals hatte es auch keine Zerschlagung gegeben, da man sich über einen Vergleich einigen konnte.
Der aktuelle Fall ist noch nicht am Ende, da davon auszugehen ist, dass Google in Berufung gehen wird. Google sieht sich seit einigen Jahren verschiedenen Klagen ausgesetzt, die in der Regel mit der Vormachtstellung zusammenhängen. Dabei wird immer wieder deutlich, dass sich das Unternehmen seiner Marktmacht bewusst ist und nur ungerne freiwillig von dieser Position zurücktritt. Allerdings kann jeder schnell im Internet erkennen, wie groß die Macht von Google ist. Auch wenn man Google Produkte nutzt, wofür es gute Gründe gibt, gibt es ebenso gute Gründe für einen freien und fairen Wettbewerb.
Fazit zu Google entgeht Zerschlagung
Es war schon die Rede davon, dass der Browser Chrome verkauft werden müsste, doch dazu wird es aller Wahrscheinlichkeit nicht kommen. Zumindest vorerst wurde dieser Idee ein Riegel vorgeschoben. Ein Gericht in den USA hat jetzt bestimmt, dass eine Zerschlagung nicht angeordnet wird, um die Marktmacht von Google zu reduzieren. Allerdings wurde die Monopolstellung bestätigt, die dadurch verringert werden soll, dass Google zukünftig Daten mit anderen Unternehmen teilen muss. Vermutlich wird Google dagegen in Berufung gehen. Man argumentiert unter anderem, dass damit eine große Gefahr für die Sicherheit der Daten besteht. Das Verfahren dürfte noch einige Jahre andauern.