Neue EU-Richtlinie verändert Angebot von Google, Meta, Apple und Microsoft

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Neue EU-Richtlinie verändert Angebot von Google, Meta, Apple und Microsoft
15. März 2024 | 282 klicks

Gatekeeper Digitales Markt

Manche Änderungen sind subtil, andere dagegen sind offensichtlicher. Wer oft verschiedene Dienste im Internet nutzt, dem dürfte aufgefallen sein, dass in jüngerer Vergangenheit einige Dinge nicht mehr so funktionieren, wie es mal bisher der Fall gewesen ist. Ein Beispiel dafür ist Google Maps, das früher mit einem Klick geöffnet werden konnte, wenn man bei Google nach einem Ort gesucht hat. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, obwohl es sehr praktisch gewesen ist. Doch warum hat Google diese Funktion rausgenommen und warum lassen sich auch bei anderen Tech-Giganten Änderungen ähnlicher Art entdecken? Die Antwort dazu lautet DMA – Digital Markets Act, eine EU Richtlinie, die von der EU beschlossen wurde und seit dem 6. März 2024 gilt. Mehr zum neuen Gesetz über digitale Märkte in diesem Artikel.

Digital Markets Act dämmt Macht der Gatekeeper

Die Idee hinter dem neuen Gesetz über digitale Märkte ist, dass die sogenannten Gatekeeper im Internet eingeschränkt werden. Unter einem Gatekeeper (“Torwächter”) versteht man im Internet Dienste, an denen kaum ein Vorbeikommen ist, weil sie so offensichtlich oder auch offensiv in eine bestimmte Struktur eingebunden werden. Dieses Phänomen wird vor allem den großen Tech-Giganten vorgeworfen. Das sind in diesem Fall Alphabet (Google), Microsoft, Amazon, Meta (Facebook), Apple und Bytedance (TikTok). Genauer gesagt sind es verschiedene Dienste dieser Unternehmen, die in vielen Fällen Vormachtstellungen haben und so fairer Wettbewerb verhindert wird. Zukünftig soll es kleinen Mitbewerbern einfacher gemacht werden, ihre Dienste an den Mann zu bringen.

Wie das funktionieren kann, zeigt sich im Falle von Google, das mehrere Dienste anbietet, die klassischerweise auch Daten untereinander austauschen konnten. Dazu gehören die Suche, Google Play, YouTube, Chrome, Werbedienste und auch Google Maps. Diese Verknüpfungen haben nicht nur für eine große Ansammlung von Daten über die Benutzer geführt, sondern auch dazu, dass Menschen innerhalb des Google-Kosmos geblieben sind. Allerdings meist aus standardisierten Gründen, weil eben alles so gut miteinander vernetzt ist. Dabei gibt es für die meisten Dienste auch Alternativen, die weniger präsent auffindbar sind. Einer Verknüpfung muss zukünftig aktiv zugestimmt werden.

Das ist nicht nur bei Google der Fall. Meta hat eine ähnlich starke Struktur mit Whatsapp, Instagram und Meta. Wer den Meta-Messenger nutzen wollte, brauchte bisher immer ein Meta-Konto, was durch das neue Gesetz aufgebrochen wird. In der Folge sollen daraus viele Vorteile für die Benutzer entstehen und auch die kleineren Anbieter, die eben nicht zu den Tech-Giganten gehören. Bei den Messenger-Diensten dürfte das zukünftig auffallen, da es möglich sein soll, dass auch beispielsweise Telegram, WhatsApp, Threema und Signal miteinander genutzt werden können. Allerdings gibt es dazu noch einiges zu klären.

Kriterien der Gatekeeper

In der neuen EU Richtlinie ist anhand von drei Faktoren bestimmt, wann ein Unternehmen als Gatekeeper eingestuft wird. Das ist dann der Fall, wenn es eine wirtschaftlich sehr starke Position hat, die sich deutlich auf den Binnenmarkt auswirkt und noch dazu in mehreren Ländern der EU aktiv ist. Außerdem ist die Vermittlungsposition und Verknüpfung mehrerer Unternehmen ein Faktor, sodass sehr viele Nutzer auf ein Unternehmen anfallen. Der letzte Faktor bezieht sich auf die Position auf dem Markt und wie gefestigt ein Unternehmen ist. Bei Amazon, Meta, Alphabet und Microsoft handelt es sich um Unternehmen, die alle schon viele Jahre am Markt vertreten sind und daher als gefestigt gelten. Dazu gehört auch, dass die ersten beiden Kriterien in den letzten drei Geschäftsjahren zutrafen.

Fazit zu der neue EU Richtlinie

Über die Marktmacht der Tech-Giganten wird schon seit vielen Jahren gesprochen und gerade in der EU hat sich politisch eine breite Front gebildet, die diese Vormachtstellungen aufbrechen möchte. Mit dem DMA, dem Gesetz über digitale Märkte, ist ein großer Schritt vollzogen worden, der es den großen Unternehmen zukünftig verbietet, bestimmte Dienste miteinander zu verknüpfen oder eigene Dienste chancenlos für die anderen in den Vordergrund zu stellen. Bei Zuwiderhandlungen der Unternehmen können hohe Geldbußen und Zwangsgelder verhängt werden.

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